Psychologische Psychotherapie
KOSTEN
Psychologische Psychotherapie und Beratung ist bislang noch nicht als Leistung der Grundversicherung der Krankenkasse anerkannt, so dass die Kosten privat oder zusätzlich anteilig über eine Zusatzversicherung getragen werden.
Zahlungsarten
Psychotherapie
Selbstzahler
Meine Arbeit wird nach Zeitaufwand berechnet.
Der Stundensatz liegt bei CHF 196,–/60 Minuten.
Zusatzversicherung
Ich bin bei allen Schweizer Krankenkassen anerkannt. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkassen-Zusatzversicherung über die Höhe der abgedeckten Kosten. In manchen Fällen wird zudem eine ärztliche Überweisung benötigt.
Unfallversicherung
Sind psychische Beschwerden als Folge eines Unfalls entstanden, übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Opferhilfe
Einen Antrag auf Kostenbeteiligung für Psychotherapie können Sie bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe stellen, wenn die psychischen Beschwerden aufgrund erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt entstanden sind.
Behandlungstermine
Verbindlichkeit
Die vereinbarten Behandlungstermine mit der Therapeutin sind verbindlich. Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Termin wahrzunehmen, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Für eine reibungslose Terminkoordination ist Ihre rechtzeitige Absage hilfreich und kann auf diese Weise einem anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Bei kurzfristigen Absagen entsteht der Therapeutin ein finanzieller Ausfall. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass in diesem Fall die Hälfte des Honorars in Rechnung gestellt wird. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der vollständige Stundensatz verrechnet.